Die Erdbestattung
Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
• Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein
Nubestetzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren ( Nutzungszeit ) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur für die gesamte Grabstätte verliehen. Wahlgrabstätten werden als ein- bis dreistellige Grabstätten vergeben. Nach Ablauf der Ruhezeit einer Leiche kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.
• Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden.Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich
In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden.. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihengrabstätte die Leichen eines Kindes unter einem Jahr, Tod- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht und eines Familienangehörigen oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahre zu bestatten.
• Rasengrabstätten
Rasengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, in denen Personen ab dem 5. Lebensjahr beigesetzt werden können. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt. Sie bestehen aus einer befestigten Fläche am Kopfende, auf der Grabsteine, Lampen, Vasen usw. aufgestellt werden können sowie einer Fläche, die mit Rasen eingesät ist. Die Rasenfläche wird von der Stadt für die Dauer der Ruhefrist laufend unterhalten.Das aufstellen von Grablampen, Blumenschmuck, Grabkennzeichen und dergleichen auf der Rasenfläche ist nicht gestattet. Dort widerrechtlich abgestellte oder eingebaute Gegenstände werden von der Friedhofsverwaltung ohne vorherige Mitteilung entfernt und entsorgt.
• Urnenwände (Feuerbestattung)
Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.
Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.
Die Erdbestattung
Reihengrabstätten
Hierbei handelt es sich um Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und zugeteilt werden.
Rasengrabstätten
Rasengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, in denen Personen bigesetzt werden können. Sie werden der Reihe nach belegt. In der Regel ist ein Grabstein auf einem Rasengrab platziert.
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten an denen schon zu Lebzeiten der Friedhof und der Platz des Grabes ausgewählt werden.
Aschenbeisetzungen
Urnenwahlgrabstätten, anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätten, Grabstätten für Sargbestattungen, Baumwahlgrabstätten, Baumgemeinschaftsgrabstätten
Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die auf Antrag für 35 Jahre genutzt werden können. Sie können auch in Urnenwänden angelegt werden.
Urnengemeinschaftsgrabstätten sind für anonyme Beisetzungen vorgesehene Flächen.
In Baumwahlgrabstätten können bis zu 6 Urnen im Umkreis von einem Meter um einen Baum gepflanzt werden.
Baumgemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen.
In Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen und Ehrengrabstätten können anstelle eines Sarges bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.
Aschenstreufelder
Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung der Asche beigesetzt.
Ehrengrabstätten
Die Anlage von Ehrengrabstätten obliegt der Stadt.
Die Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.
Die Seebestattung
Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.